Sehr geehrter Kunde,
bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen. Diese werden soweit wirksam einbezogen, im Falle Ihrer Buchung des Reisevertrages. Für reguläre Linienflüge mit internationalen Linienfluggesellschaften gelten ferner die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB), die in Ihrem Reisebüro zur Verfügung stehen.
1. Anmeldung und Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde rfb - Touristik den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung und aller darin enthaltenen Informationen sowie dieser Reisebedingungen verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich geschehen. Der Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Buchungsbestätigung bzw. der Rechnungsstellung durch rfb - Touristik zustande. Die elektronische Bestätigung des Zugangs der Reiseanmeldung stellt keine Annahme des Reisevertrages dar. rfb - Touristik ist im Falle der Nichtannahme der Reiseanfrage nicht verpflichtet, gegenüber dem Kunden ausdrücklich die Nichtannahme zu erklären. Der die Reise buchende Kunde haftet für alle Vertragsverpflichtungen von ihm mitangemeldeter Personen wie für seine eigenen, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Kunde ist für Eingabefehler in der Buchungsmaske verantwortlich und trägt die aus der fehlerhaften Eingabe resultierenden Folgen. Ausgenommen hiervon sind fehlerhafte Eingaben, die auf fehlerhaften Vorgaben von rfb - Touristik oder auf technischen Fehlern bei der Übertragung der Reiseanfrage beruhen. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist rfb - Touristik an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt annimmt.
2. Zahlung
Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und Erhalt des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Mit der Anzahlung wird die Prämie einer über rfb - Touristik vermittelten Versicherung fällig. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit bezahlt, erfolgt eine Mahnung und nach weiteren 10 Tagen ohne Zahlungseingang behält sich rfb - Touristik vor, vom Reisevertrag zurückzutreten und die unter Punkt 7 vereinbarten Stornokosten zu berechnen. Die Restzahlung wird spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, soweit der Sicherungsschein übergeben ist. Nach vollständiger Bezahlung der Reise erhält der Kunde unverzüglich seine Reiseunterlagen, frühestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn. Der Sicherungsschein wird mit der Buchungsbestätigung übergeben.
3. Leistungen und Preise
Die Leistungsverpflichtung von rfb - Touristik ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Im Falle von Widersprüchen ist die Reisebestätigung ausschlaggebend. Nicht im Reisepreis enthalten sind etwaige Ausreisegebühren. Diese sind vom Kunden direkt vor Ort zu entrichten. Die in dem Prospekt bzw. der Reiseausschreibung enthaltenen Angaben sind für rfb - Touristik grundsätzlich bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. rfb - Touristik behält sich vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. Reiseausschreibungen vorzunehmen, über die rfb - Touristik den Kunden vor Buchung selbstverständlich informieren wird. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind von rfb - Touristik nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Prospekten bzw. in Reiseausschreibungen oder die Buchungsbestätigung von rfb - Touristik hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. Orts- und Hotelprospekte sowie Prospekte von Leistungsträgern (z.B. Hotels, örtlichen Agenturen etc.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und daher für die vertraglichen Leistungen von rfb - Touristik nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung der Parteien zum Inhalt der vertraglichen Leistungen von rfb - Touristik gemacht wurden. Bei den Reisen von rfb - Touristik gilt in der Regel für jede Woche des Urlaubsaufenthaltes der Saisonpreis der jeweiligen Woche entsprechend der Saisontabelle, sofern in dieser keine Ausnahme vermerkt ist. Maßgebend für alle Ermäßigungen, welche aus dem Alter des Kunden resultieren, ist das Alter bei Reiseantritt. Anschlussbeförderungen per Bahn / Bus sowie das Anmieten von Parkplätzen an den jeweiligen Häfen sind vom Kunden selbst zu organisieren bzw. zu buchen. Auf Wunsch ist rfb - Touristik bereit, entsprechende Beförderungen bzw. Anmietungen zu vermitteln. Da rfb - Touristik in diesen Fällen ausschließlich als Vermittler auftritt, übernimmt rfb - Touristik über die Haftung eines Vermittlers hinaus keine weitere Haftung.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von rfb - Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Das gilt auch für Änderungen der Fahrtzeiten und / oder der Routen (vor allem auch aus Sicherheits- oder Witterungsgründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. rfb - Touristik ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen der Reiseleistungen vor Reisebeginn ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Preiserhöhung
rfb - Touristik behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann rfb - Touristik den Reisepreis erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann rfb - Touristik vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarte Beförderungsmittel geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann rfb - Touristik vom Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber rfb - Touristik erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für rfb - Touristik verteuert hat. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für rfb - Touristik verteuert hat. Eine Erhöhung nach Ziffer 5.1 bis 5.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für rfb - Touristik nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat rfb -Touristik den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
6. Rücktritt und Kündigung durch rfb - Touristik
rfb - Touristik kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von rfb - Touristik nachhaltig stört oder wenn sich der Kunde in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen des Kunden. Kündigt rfb - Touristik, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die von rfb - Touristik eingesetzten Mitarbeiter/-innen sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen von rfb - Touristik in diesen Fällen wahrzunehmen. Das Gepäck darf nur Gegenstände für den persönlichen Gebrauch enthalten. Insbesondere ist es den Reisenden nicht gestattet, Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe an Bord zu bringen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Kunde entschädigungslos von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden. Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Kunden eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Kunden jederzeit abgebrochen werden. Für evtl. entstehende Mehrkosten steht rfb - Touristik nicht ein. Gleiches gilt, wenn eine geistige oder körperliche Behinderung eine besondere Betreuung des Gastes erfordert, die über die vertraglich vereinbarten Leistungen von rfb - Touristik hinausgeht, und der Kunde keine dieser Betreuung übernehmende Begleitperson hat. Im Zweifel empfiehlt sich die explizite Nachfrage bei Buchung. rfb - Touristik behält sich für den Fall des Nichterreichens der Mindestteilnehmer von 1200 Personen vor, bis zum 21. Tag vor Reisebeginn den mit dem Reisenden geschlossenen Reisevertrag und alle damit verbundenen Rechte und Pflichten vollständig auf den Reiseveranstalter AIDA Cruises German Branch of Costa Crociere P.p.A., Am Strande 3 d, 18055 Rostock zu übertragen. Es gelten dann die Allgemeinen Reisebedingungen von AIDA Cruises. Diese werden dem Reisenden von rfb - Touristik zur Verfügung gestellt rfb - Touristik wird den Reisenden unverzüglich über die Übertragung des Vertrages informieren, wenn dieser Fall eintreten sollte.
7. Rücktritt durch Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei rfb - Touristik. Dem Kunden wird im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringendst empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. In jedem Fall des Rücktritts des Kunden steht rfb - Touristik unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleitung folgende pauschale Entschädigung -jeweils pro Person - zu: bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 30 % vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 50 % vom 14. Tag bis Reiseantritt 75 % bei Nichterscheinen zum vereinbarten Reisebeginn und bei nachträglicher Stornierung 90 % des Reisepreises. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei rfb - Touristik. Weist der Kunde rfb - Touristik nach, dass rfb - Touristik tatsächlich geringere Kosten als die gemäß Punkt 7.2 geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind, ist der Kunde nur verpflichtet, die tatsächlich angefallenen Kosten gegenüber rfb - Touristik auszugleichen. rfb - Touristik bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen eine konkret zu berechnende höhere Entschädigung zu fordern. rfb - Touristik ist in diesem Falle verpflichtet, die Entschädigung im Einzelnen zu beziffern und zu belegen. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
8. Gewährleistung, Kündigung des Kunden
Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige durch den Kunden ist bei Reisen mit rfb - Touristik dahingehend konkretisiert, dass der Kunde verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von rfb - Touristik eingesetzten Reiseleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Kunden entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet rfb - Touristik innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, rfb - Touristik erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von rfb - Touristik oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber rfb - Touristik geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit rfb - Touristik abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert: Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den von rfb - Touristik erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, hat der Kunde ausschließlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber rfb - Touristik geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber rfb - Touristik unter nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.
9. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von rfb - Touristik für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch Haftung für die Verletzung vor -, neben - oder nachvertraglicher Pflichten), ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden von rfb - Touristik weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigefügt wurde. Im übrigen bleibt die Haftung auf die einzelnen Leistungsträger beschränkt. Für alle gegen rfb - Touristik gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. rfb - Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen) und im Prospekt bzw. in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere für die Beförderung bei Anreise mit der Deutschen Bahn / dem Bus / dem Flugzeug. Dann haftet nicht rfb - Touristik für die Erbringung von Beförderungsleistungen, sondern das befördernde Unternehmen entsprechend den in Ihrem Reisebüro einzusehenden Beförderungsbedingungen.
10. Beschränkung für werdende Mütter auf Reisen
Im Allgemeinen stellen Flugreisen keine besondere Gefahr für Schwangere dar. Aufgrund möglicher Hypoxie (Sauerstoffmangel in Geweben) sollte es dennoch vermieden werden, in den ersten Schwangerschaftswochen allzu oft zu fliegen. Aus Sicherheitsgründen und bedingt durch die eingeschränkte medizinische Versorgung ist die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich, die sich bei Reiseantritt in der 28. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden. Bis zu dieser Frist gelten keine Einschränkungen. Dennoch wird empfohlen, vor Reisebeginn den behandelnden Arzt zu konsultieren und ein Attest ausstellen zu lassen.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. rfb - Touristik ist im Falle des Verstoßes berechtigt, den Transport zu verweigern, wobei der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises gemäß 7 hat. rfb - Touristik informiert im Reiseprospekt bzw. in der Reiseausschreibung über die unbedingte Reisepasspflicht hinaus über die obigen Bestimmungen, die für die jeweiligen Reiseländer gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, früherer Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. rfb-Touristik wird den Kunden vor Vertragsabschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen vorstehenden Vorschriften informieren. Soweit rfb-Touristik seiner Hinweispflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachkommt, ist der Kunde zur Einhaltung der für die Reise geltenden Bestimmungen selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich rfb - Touristik ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Bescheinigungen usw. verpflichtet hat. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von rfb - Touristik bedingt sind. Wenn rfb - Touristik im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, haftet es auch dann nicht für die rechtzeitige Erteilung und den rechtzeitigen Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, dass es Verzögerung zu vertreten hat.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
13. Rollstuhl - Schutzbrief
Die HANSE MERKUR Versicherung AG bietet Ihnen Versicherungsschutz bis maximal 2000 (Erhöhung bis 6000 gegen Aufpreis möglich), während einer bei rfb-Touristik gebuchten Reise in dem folgenden Umfang: Versicherungsschutz besteht
1. für aufgegebene / in Gewahrsam gegebene Rollstühle, wenn diese abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden, während er sich im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Beherbergungsbetriebs oder einer Gepäckaufbewahrung befindet.
2. während der übrigen Reisezeit, wenn der Rollstuhl abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird durch:
a) strafbare Handlungen Dritter. Hierzu zählen Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung und vorsätzliche Sachbeschädigung;
b) Transportmittelunfall (z.B. Verkehrsunfälle);
c) Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen.
3. sofern im Schadenfall eine Entschädigung aus keinem anderen Vertrag beansprucht werden kann.
4. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem Druckstück "Rolli-Schutzbrief", welches Sie mit den Reiseunterlagen erhalten. Risikoträger: HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG; Siegfried-Wedells-Platz 1; 20352 Hamburg
14. Verjährung, Abtretungsverbot, Gerichtsstand
Der Kunde und rfb - Touristik vereinbaren, die gesetzliche Verjährung für Ansprüche des Kunden gegenüber rfb - Touristik, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen des Kunden aus unerlaubter Handlung - auf ein Jahr zu verkürzen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen und von Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem rfb - Touristik die Ansprüche schriftlich zurückweist. Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenem Namen unzulässig. Der Kunde kann rfb - Touristik an seinem Geschäftssitz in Mönchengladbach verklagen. Dem Vertragsverhältnis liegt, soweit zulässig, deutsches Recht zugrunde, ausgenommen solche Regelungen, die auf das nationale Recht anderer Staaten verweisen. Für Klagen von rfb - Touristik gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Mitgliedstaaten des EuGVVO haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Geschäftssitz von rfb - Touristik in Mönchengladbach maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Diese Reisebedingungen und alle Angaben in der Reiseausschreibung / dem Verkaufsprospekt entsprechen dem Stand vom Oktober 2006, Änderungen und Irrtum vorbehalten. Sie gelten für alle Reisen, die durch rfb - Touristik veranstaltet werden.
rfb - Touristik Reisen für Behinderte eine Marke der Traveltime GmbH
Marktstr. 5
41236 Mönchengladbach
Tel.: +49 (0) 2166-6189020
Fax: +49 (0) 2166-619046
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